Rechtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt, sie übernehmen Verantwortung für eine hilfebedürftige Person, insofern, als sie mit dieser zusammen oder auch stellvertretend für diese deren rechtliche Angelegenheiten erledigen. Sie schließen zum Beispiel Verträge ab, führen Konten, beauftragen soziale Dienste usw.
Voraussetzungen: Gesucht werden Freiwillige, die selbst gut organisiert sind und keine Scheu vor Behördenangelegenheiten haben. Wichtig ist auch das Interesse an dem persönlichen Wohlergehen der zu betreuenden Person und die Bereitschaft, eine Beziehung anzubieten und aufzubauen.
Zeitlicher Rahmen: mindestens einmal pro Monat ein persönlicher Kontakt zum Betreuten, auch Schreibtischarbeiten sind nötig,

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